Krankenkassen Zusatzversicherung
Die medizinische Massage läuft über die Zusatzversicherung. Bitte klären Sie ab, ob die medizinische Massage in Ihrem Verischerungsvertrag eingeschlossen ist. Die Zusatzversicherung übernimmt den Anteil der Kosten, den Sie in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart haben. Es ist deshalb wichtig, dass Sie vor der ersten Massagebehandlung bei mir abklären, wer die Kosten übernimmt. Bitte klären Sie auch ab, ob alle Therapiemethoden (Klassische Massage, Fussreflexzonenmassage, Lymphdrainage, Bindegewebemassage, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Wickel) übernommen werden.
Auch bei ärztlicher Überweisung/Empfehlung läuft die Behandlung über die Zusatzversicherung. Prüfen Sie deshalb auch hier, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, wenn Sie nicht bereit sind, diese selber zu tragen. Bitte vergewissern Sie sich bei einer Überweisung, dass diese für die medizinische Massage und nicht für Physiotherapie ausgestellt ist.
Die medizinische Massage, wie auch andere Leistungen die über die Zusatzversicherung laufen, müssen von der Unfallversicherung nicht übernommen werden. Zum heutigen Zeitpunkt übernimmt einzig die SUVA nach individueller Prüfung einen Teil der Kosten. Wenige Zusatzversicherungen erstatten Beiträge an die Massage in Ergänzung zum Unfallversicherer. Dies muss individuell abgeklärt werden.
Bei Dritthaftplicht werden die Leistungen der medizinischen Massage häufig vollumfänglich von der zahlungspflichtigen Versicherung übernommen. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorgängig ab.
Abklärung und Sicherstellung der Kostenübernahme durch die Versicherung ist in der Verantwortung des Versicherungsnehmers/Patienten und nicht Sache des Leistungserbringers.
Viele Versicherer orientieren sich bei der Aufnahmekriterien in ihren Leistungskatalog nach den in der Schweiz vorkommenden gängigen Qualitätslabeln. Sie arbeiten oftmals eng zusammen mit dem EMR und der ASCA. Die Visana und die EGK haben ihre eigene Registraturstelle.
Aber für was steht ein Qualitätslabel?
Im Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin gibt es bis heute keine offiziell anerkannten Ausbildungen. Dies bedeutet, dass sich theoretisch jeder «Therapeut» nennen und Behandlungen durchführen kann, auch wenn er über keine oder nur eine ungenügende Ausbildung verfügt.
Qualitätslabel oder Anerkennungen garantieren dem Versicherer und Patienten, dass der Therapeut über die entsprechende Erfahrung einzelner Methoden verfügt und den Mindestanforderungen des jeweiligen Versicherers entspricht.
Meine gültigen Anerkennungsnachweise unter der ZSR Nummer Z305961 sind;
Auch bei ärztlicher Überweisung/Empfehlung läuft die Behandlung über die Zusatzversicherung. Prüfen Sie deshalb auch hier, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, wenn Sie nicht bereit sind, diese selber zu tragen. Bitte vergewissern Sie sich bei einer Überweisung, dass diese für die medizinische Massage und nicht für Physiotherapie ausgestellt ist.
Die medizinische Massage, wie auch andere Leistungen die über die Zusatzversicherung laufen, müssen von der Unfallversicherung nicht übernommen werden. Zum heutigen Zeitpunkt übernimmt einzig die SUVA nach individueller Prüfung einen Teil der Kosten. Wenige Zusatzversicherungen erstatten Beiträge an die Massage in Ergänzung zum Unfallversicherer. Dies muss individuell abgeklärt werden.
Bei Dritthaftplicht werden die Leistungen der medizinischen Massage häufig vollumfänglich von der zahlungspflichtigen Versicherung übernommen. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorgängig ab.
Abklärung und Sicherstellung der Kostenübernahme durch die Versicherung ist in der Verantwortung des Versicherungsnehmers/Patienten und nicht Sache des Leistungserbringers.
Viele Versicherer orientieren sich bei der Aufnahmekriterien in ihren Leistungskatalog nach den in der Schweiz vorkommenden gängigen Qualitätslabeln. Sie arbeiten oftmals eng zusammen mit dem EMR und der ASCA. Die Visana und die EGK haben ihre eigene Registraturstelle.
Aber für was steht ein Qualitätslabel?
Im Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin gibt es bis heute keine offiziell anerkannten Ausbildungen. Dies bedeutet, dass sich theoretisch jeder «Therapeut» nennen und Behandlungen durchführen kann, auch wenn er über keine oder nur eine ungenügende Ausbildung verfügt.
Qualitätslabel oder Anerkennungen garantieren dem Versicherer und Patienten, dass der Therapeut über die entsprechende Erfahrung einzelner Methoden verfügt und den Mindestanforderungen des jeweiligen Versicherers entspricht.
Meine gültigen Anerkennungsnachweise unter der ZSR Nummer Z305961 sind;
EMR
ASCA VISANA EGK |
Fussreflexzonen-Massage (Med. Mass.), Man. Lymphdrainage (Med. Mass.), Klassische Massage (Med. Mass.), Bindegewebemassage (Med. Mass.), Elektrotherapie (Med. Mass.), Hydrotherapie (Med. Mass.), Wickel/Umschläge (Med. Mass.)
Fussreflexzonen-Massage, Man. Lymphdrainage, Klassische Massage, Bindegewebemassage, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Wickel/Umschläge Medizinische Massage, Lymphdrainage, Bindegewebe-Massage, Fussreflexzonen-Massage Bitte informieren Sie sich beim Versicherer, ob die gewünschte Methode im Versichtungskatolog enthalten ist. |
Nicht nur die Menschen sind individuell und einzigartig sondern auch ihre Krankenkassenmodelle. Es empfiehlt sich, vor der Behandlung eine Kostengutsprache bei ihrem Versicherer einzuholen.